Liebe Besucher und Besucherinnen von kulturpfleger.de,
das Landgerichte Düsseldorf hat eine schwerwiegende und weitreichende Entscheidung getroffen, die auch uns Blogger betrifft. Mit dem aktuellen Urteil (LG Düsseldorf, Urt. v.09.03.2016, Az. 12 O 151/15) erklären die Richter sogenannte Social-Media-Plugins, wie den Gefällt mir – Button von Facebook, als rechtswidrig.
Insbesondere das Page-Plugin, bei dem die Fananzahl und einige Bilder von Fans angezeigt werden, wird als wettbewerbswidrig und nicht mit dem aktuellen Datenschutz konform gewertet. Folgt man der Argumentation, sind aber wohl auch alle anderen Social-Media-Plugins rechtlich bedenklich.
Eine detaillierte FAQ-Erläuterung und Begründung des Urteils findet Ihr hier:
http://allfacebook.de/policy/lg-duesseldorf-like-button-und-social-plugins-sind-rechtswidrig-faq-zum-urteil
Als Webseitenbetreiber begibt man sich demnach ab sofort der starken Gefahr von Abmahnungen aus, wenn ein entsprechendes Plugin genutzt wird. Setzt Euch mit der Materie auseinander und wägt ab, ob Ihr weiterhin Social-Media-Plugins nutzen wollt.
Ich habe mich dazu entschieden, kein Facebook-Plugin auf kulturpfleger.de zu nutzen. Stattdessen habe ich meine Facebook Fanseite www.facebook.com/Kulturpfleger nur verlinkt. Ihr seid natürlich weiterhin herzlich eingeladen, dort regelmäßig zu stöbern.