Mit mehr als 100 Jahre Verspätung werden ab heute offiziell die letzten Th-Wörter aus dem Duden gestrichen. Schon die Orthographischen Konferenz von 1901 verbannte bei der Festlegung einer gemeinsamen deutschen Orthographie aller deutschsprachigen Staaten das überflüssige h bei Thür, Thor und thun. Doch einige kulturelle, wie auch politische Begriffe sollten nicht angerührt werden. Das Theater wurde nicht zum Teater, wie auch der Thron nicht zum Tron wurde. Doch die neue Rechtschreibreform schlägt gnadenlos zu.
Rechtschreibreförmchen im Sauseschritt
Sogar die Rechtschreibreform von 1996 mit Ihren Anpassungen in 2004 und 2006 überstand das dezimierte Th schadlos. Diese Inkonsequenz war dem Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, Helmut Holter (Linke), aber ein Dorn im Auge. Der seit diesem Jahr vorsitzende Präsident der Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kurzform: Kultusministerkonferenz, Abk. KMK) hat es sich zur Aufgabe gemacht die letzten altdeutschen Th aus der deutschen Sprache zu verbannen. Seit rund zwei Jahren kämpfte er für Teater und Tron. Mit Erfolg. Die Kultusministerkonferenz stimmte am 31. Januar diesen Jahres den Vorschlägen des Rates für deutsche Rechtschreibung (RdR) zu. Damit war der Grundstein für die Ergänzung der Rechtschreibreform von 1996 um die Abschaffung des Th gelegt und die Einführung dieser Regel zum heutigen Tag besiegelt.
Viel Arbeit im Rat(h)aus wegen Tomas und Teresia
Vielen Kritikern geht die neue Rechtschreibregel aber zu weit. Denn nicht nur generische Begriffe sind davon Betroffen. Auch Namen sind von der neuen Schreibweise betroffen. So werden alle Namen, die mit Th beginnen in den nächsten Monaten in den Standesämtern umgeschrieben. Aus Thomas wird Tomas, aus Thorsten wird Torsten und aus Theresia wird Tersia. Schon Ende April sollen die ersten betroffenen Bürger Ihre neuen Ausweisdokumente erhalten. Ein schwacher Trost für sie ist, dass die Kosten der neuen Ausweisdokumente vom Bund getragen werden und weiter Kosten etwa für neue Visitenkarten oder Türschilder als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden können.